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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2017 - 6 N 4.17   

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https://dejure.org/2017,5616
OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2017 - 6 N 4.17 (https://dejure.org/2017,5616)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2017 - 6 N 4.17 (https://dejure.org/2017,5616)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2017 - 6 N 4.17 (https://dejure.org/2017,5616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 60 Abs 1 SGB 1, § 1 PflGG BB, § 9 PflGG BB, § 8 Abs 2 BehGleichG BB
    Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides an blinden Menschen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 60 Abs 1 SGB 1, § 1 PflGG BB, § 9 PflGG BB, § 8 Abs 2 BehGleichG BB, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
    Landespflegegeld; Verletzung von Mitteilungspflichten; Umzug in anderes Bundesland; schriftliche Antragstellung durch blinden Menschen; Unterstützung durch nahen Angehörigen; Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides an blinden Menschen in Schriftform; Belehrung über ...

  • IWW

    § 60 Abs 1 SGB 1, § 1 PflGG BB, § 9 PflGG BB, § 8 Abs 2 BehGleichG BB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2017 - 6 N 4.17
    Ernstliche Richtigkeitszweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163, 1164) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung Zweifeln unterliegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2012 - 7 A 10286/12

    Blindengeld muss nicht zurückgezahlt werden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2017 - 6 N 4.17
    Soweit das nach dem von der Klägerin lediglich im Zusammenhang mit der Divergenzrüge (siehe dazu unten) genannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 25. Juni 2012 (7 A 10286/12) eine Obliegenheit der Behörden bestehe, mit blinden oder sehbehinderten Menschen in einer für sie wahrnehmbaren Form barrierefrei zu kommunizieren, steht dies weder mit der im Land Brandenburg geltenden Rechtlage nach § 8 Abs. 2 BbgBGG in Einklang noch trifft dies auf die vorliegende Fallkonstellation zu.
  • VG Frankfurt/Oder, 09.12.2021 - 6 K 987/15
    Dementsprechend liegt es auf der Hand, dass der Pflegegeldberechtigte oder dessen gesetzlicher Vertreter diesen Umstand unverzüglich mitteilen muss (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2017 - OVG 6 N 4.17 - zitiert nach Juris, Rdnr. 5).

    Insoweit lag es der Hand, dass der Pflegegeldberechtigte oder dessen gesetzlicher Vertreter diesen Umstand unverzüglich mitteilen musste (vgl. hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2017 - OVG 6 N 4.17 - zitiert nach Juris, Rdnr. 5).

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